Freeware

Es gibt verschiedene Konzepte, Software zu vertreiben.

Kennzeichen der Freeware ist, dass sie grundsätzlich von jedermann unentgeltlich genutzt werden darf. Der Softwarehersteller verzichtet auf eine Vergütung und räumt jedem Benutzer das Recht ein, das Programm zu kopieren und/oder weiterzugeben. Freewareprogramme gibt es in jeder Güte und zu sämtlichen Einsatzbereichen eines Computers. Sie werden dabei aus den unterschiedlichsten Motiven verbreitet.

War früher meist ausschließlich der Gedanke der Gemeinnützigkeit Grund der Verbreitung, so werden heute Programme oft zur Verbesserung des Firmenimages oder zu Werbezwecken verbreitet.

Entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben ist der Verzicht des Softwareherstellers auf eine Nutzungsvergütung durch den Anwender nicht mit dem Verzicht auf das Urheberrecht und den damit einhergehenden Schutz verbunden; denn das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Der Verzicht auf Vergütung der Nutzung ist dahingehend zu werten, dass der Urheber jedem Anwender ein einfaches Nutzungsrecht einräumt, nachdem die Computersoftware in der ihm erlaubten Art benutzt werden darf. Daneben wird jedem Besitzer einer Programmkopie das Recht zur weiteren Verbreitung eingeräumt.

Die genauen Nutzungsbedingungen sind meistens dem Programm beigefügt und enthalten Regelungen hinsichtlich des erlaubten Nutzungsumfangs. Regelungen, die bestimmen, dass das Programm nur zum privaten Gebrauch benutzt werden darf, dass eine Weiterverbreitung der Freeware nicht mit Gewinnerzielungsabsicht vorgenommen werden darf oder dass nur das Programmpaket als Ganzes weitergegeben werden darf, haben grundsätzlich keine urheberrechtliche Wirkung. Hierbei handelt es sich lediglich um vertragliche Verpflichtungen, die nur gelten, soweit die Kette der Beschränkungsauferlegungen nicht abreißt.

Eine besondere Form der Freeware ist die sog. Public-Domain-Software, die sich dadurch auszeichnet, dass der Programmierer aus Idealismus oder Gedanken der Gemeinnützigkeit nicht nur Nutzungsrechte einräumt, sondern alle Formen der Verwertung und der Verbreitung, insbesondere auch Modifizierungen und Ergänzung des Programm-Codes erlaubt. Das Programm steht quasi in öffentlichem Eigentum. Trotzdem bleibt der Programmierer als Schöpfer Urheber.

(Quelle: http://www.cybercourt.de/abstracts.php?A=15)

Andere im Internet verbreitete Konzepte sind Postcardware, Shareware oder Donationware.

Autor: Torben Täffner - 21.02.2005
Autor: Holger Kremb - 28.02.2005

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